Vorteilhafte Lösungen finden
Im Arbeitsrecht ändert sich die Gesetzgebung schnell und die Rechtsprechung ist unübersichtlich. Umso wichtiger ist die kompetente Beratung mit dem Ziel, vorteilhafte Lösungen zu finden. Mit fachanwaltlicher Kompetenz beraten und vertreten wir in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich.
Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:
- Beratung von Arbeitnehmern in vertraglichen und
tariflichen Angelegenheiten
- Beratung von Unternehmen sowohl im Individual-
als auch im Kollektivarbeitsrecht
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Vereinbarungen über die Beendigung
von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungsschutz
(Schutz vor unberechtigten Kündigungen des Arbeitnehmers)
- Durchsetzung berechtigter Kündigungen des Arbeitgebers
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen (Arbeitnehmer)
- Durchsetzung berechtigter Abmahnungen (ArbG)
- Durchsetzung zutreffender positiver Beurteilungen in
Zeugnissen (Arbeitnehmer)
- Schadensersatzrecht im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis
- Vergütungsrecht