Recht für Ihr Unternehmen
Sie wollen ein Unternehmen gründen und Fallstricke vermeiden? Kommen Sie zu uns. Wir beraten Sie kompetent über die in Frage kommenden Gesellschaftsformen und klären Sie auch über die steuerlichen Aspekte auf. Bei Unternehmenskauf oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen beraten wir Sie zu haftungsrechtlichen Fragen, zum Beispiel zur Übernahme von Verbindlichkeiten oder zum Übergang von Arbeitsverhältnissen.

Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften und Personalgesellschaften nach deutschem Recht (GmbH, KG, GbR, etc.)
  • Ausgestaltung von Treuhandverhältnisse (Entwurf und Fertigung von Treuhandverträgen zwischen Treuhänder und Treugeber)
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb ausländischer Gesellschaften (Schweizer AG, englische Limited,
    luxemburgische S.A., holländische BV, etc.)
  • Teilnahme und Vertretung eines Gesellschafters in Gesellschafterversammlungen

Der enge Kontakt zu ortsansässigen Notaren und den Verwaltungs- und Finanzbehörden sichert darüber hinaus eine schnelle Handlungsfähigkeit neu gegründeter Gesellschaften.