Schnell ist was passiert
Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts setzt sich aus zahlreichen Rechtsgebieten und Problemfeldern zusammen. Die Regulierung eines Schadens erfordert vom Anwalt nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung eventueller Folgeschäden. Beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir verfügen über unfangreiche Erfahrungen und fachanwaltliche Kompetenz auf diesem unübersichtlichen Rechtsgebiet.

Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:

  • Vertragsrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Fahrzeuges
  • Durchsetzung oder Abwehr von Rückabwicklungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen bei Mängeln am Fahrzeug
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag als Käufer
  • Abwehr von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag (Rückabwicklung, Minderung, Schadensersatz)
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Werkstattreparatur- und Wartungsverträgen
  • Unfallschadensregulierung gegenüber Versicherern und Schädigern
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verletzungen infolge eines Unfalls
  • Vertretung im Verkehrsstrafverfahren (Unfallflucht, Verkehrsgefährdung, Trunkenheit)
  • Vertretung im Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren), wie z.B. Vorwurf überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, etc.
  • Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde im Falle des Führerscheinentzugs, der Anordnung von Nachprüfungen, etc.
  • Vertretung vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aller Art.

Die Kanzlei hat eine mehr als 20-jährige Erfahrung im Bereich der Unfallsachbearbeitung und Unfallschadensregulierung. Speziell geschulte Mitarbeiter sichern eine in der Regel schnelle und reibungslose