Dieses sehr umfangreiche Rechtsgebiet umfasst sowohl die Gestaltung und den Entwurf neuer Verträge als auch die Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse aus allen Lebensbereichen (ehrenamtliche Verträge, Pkw-Kaufvertrag, Firmenkaufverträge, Unternehmenskaufverträge, Geschäftskaufverträge, Mietverträge, Bürgschaftsverträge, Darlehenverträge, etc.).
Daraus folgt dann selbstverständlich auch die Durchsetzung bestehender vertraglicher Ansprüche beziehungsweise die Abwehr von geltend gemachten vermeintlichen Ansprüchen.
Beispielhaft seien insoweit aufgeführt:
- Entwurf von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kaufleuten, Firmen und/oder Privatpersonen;
- Entwurf und Fertigung von Kauf- und Übernahmeverträgen von Unternehmen, Steuerberatern- oder Arztpraxen, u.ä.
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen;
- Abwehr vermeintlicher vertraglicher Ansprüche des Gegners;
- Kündigung von Vertragsverhältnissen.