Verträge bestimmen das Leben
Dieses sehr umfangreiche Rechtsgebiet umfasst sowohl die Gestaltung und den Entwurf neuer Verträge als auch die Überprüfung bestehender Vertragsverhältnisse aus allen Lebensbereichen (ehrenamtliche Verträge, Pkw-Kaufvertrag, Firmenkaufverträge, Unternehmenskaufverträge, Geschäftskaufverträge, Mietverträge, Bürgschaftsverträge, Darlehenverträge, etc.).

Daraus folgt dann selbstverständlich auch die Durchsetzung bestehender vertraglicher Ansprüche beziehungsweise die Abwehr von geltend gemachten vermeintlichen Ansprüchen.

Beispielhaft seien insoweit aufgeführt:

  • Entwurf von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kaufleuten, Firmen und/oder Privatpersonen;
  • Entwurf und Fertigung von Kauf- und Übernahmeverträgen von Unternehmen, Steuerberatern- oder Arztpraxen, u.ä.
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen;
  • Abwehr vermeintlicher vertraglicher Ansprüche des Gegners;
  • Kündigung von Vertragsverhältnissen.